Vertrag
Damit eine selbstständige Personenbetreuerin in Ihrem Haushalt die Betreuung aufnehmen kann, sind folgende Verträge verbindlich zu unterzeichnen:
1. Vermittlungsauftrag (Ihr Auftrag zur Vermittlung einer selbstständigen Personenbetreuerin)
Vermittlungsauftrag Niederösterreich
Vermittlungsauftrag Steiermark
2. Betreuungsvertrag (Werkvertrag zwischen Ihnen und der selbstständigen PersonenbetreuerIn)
MitarbeiterInnen der Volkshilfe, helfen Ihnen im Rahmen eines kostenlosen Erstgespräches bei der Abwicklung der notwendigen Schritte und informieren über die gesetzlichen und fachlichen Rahmenbedingungen, die die Arbeit einer selbstständigen PersonenbetreuerIn bei Ihnen Zuhause mit sich bringt.
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