24-Stunden-Personenbetreuung Zuhause
Seit 1. Juli 2007 ist die 24-Stunden-Personenbetreuung Zuhause gesetzlich geregelt. Sie ist für Menschen gedacht, die rund um die Uhr Betreuung brauchen, aber dennoch weiterhin im eigenen Zuhause leben wollen.
Voraussetzung für diese Form der Betreuung
- Sie können nicht ohne dauernde fremde Unterstützung leben.
- Sie haben ein eigenes Schlafzimmer oder einen
- abgetrennten Schlafplatz für die Betreuerin.
Pflege betrifft - 24-Stunden-GmbH hilft
Die 24 Stunden Personenbetreuung (PB) GmbH vermittelt Ihnen über ihre eigene Agentur legale und leistbare selbstständige Personenbetreuerinnen.
Bei der Beratung Zuhause - der Einführung der PersonenbetreuerIn und der laufenden Qualitätssicherung - kooperieren wir mit der Volkshilfe.
Derzeit wird die 24-Stunden-Betreuung in den Bundesländern Niederösterreich und der Steiermark angeboten. Weitere Bundesländer folgen in Kürze.
Folder 24-Stunden-Personenbetreuung Allgemein (eb)
Folder 24-Stunden-Personenbetreuung Niederösterreich (nö eb)
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