24-Stunden Betreuung

Mit der 24-Stunden-Personenbetreuung bleiben SIE als betreute Person weiter in Ihrer vertrauten Umgebung, in Ihrem Zuhause und führen ein selbstbestimmtes Leben.

Zusätzlich erhalten Sie noch jene wertvolle Unterstützung, die Sie benötigen.

Im Vordergrund stehen dabei die Erhöhung Ihrer Lebensqualität und Ihrer Sicherheit:
eine Betreuung, perfekt abgestimmt auf Ihre individuellen Bedürfnisse!

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Betreuung

[Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), April 2024]

Die zu betreuende Person muss u.a.:

  • Anspruch auf Pflegegeld, zumindest der Stufe 3 nach dem
    Bundespflegegeldgesetz bzw. bei einer nachweislichen Demenzerkrankung
    Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 1 oder 2 und einen ständigen
    Betreuungsbedarf haben
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Die Betreuungsperson muss für die Dauer der Arbeitsperiode in die
    Hausgemeinschaft der zu betreuenden Person aufgenommen werden (Wohnraum
    und volle Verpflegung).

Aufgaben (Tätigkeiten) der BetreuerInnen

Selbständig tätige Betreuungspersonen dürfen die ihnen anvertrauten Personen laut
Gewerbeordnung 1994 durch folgende Tätigkeiten unterstützen:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
    (Zubereitung von Mahlzeiten, Einkäufe/Besorgungen, Reinigungstätigkeiten, Sorgen für gesundes Raumklima (Lüften), Wäscheversorgung, Betreuung von Zimmerpflanzen und eventuell auch von Haustieren)
  • Hygiene und Körperpflege
    (Unterstützung und Hilfestellung)
  • Unterstützung bei der Lebensführung
    (Achten auf einen strukturierten Tagesablauf, Hilfestellung bei alltäglichen
    Verrichtungen)
  • Gesellschaft leisten
    (Konversation führen, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung
    zu/bei diversen Aktivitäten)
  • praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel
    (Kofferpacken und Ähnliches).

24-Stunden-Betreuung bedeutet jedoch nicht, 24 Stunden durchgehend aktiv/tätig sein zu müssen, sondern bedeutet auch „nur in der Nähe sein, erreichbar sein“.

BetreuerInnen haben das Recht auf angemessene Freizeit und Pausen! Diese werden individuell mit der zu betreuenden Person abgesprochen!

Ablauf der 24-Stunden-Betreuung (Langzeitbetreuung)

Schauen Sie sich doch gerne unser extra für Sie erstelltes Erklärvideo an, das Ihnen die wichtigsten Punkte und Informationen zusammengefasst zeigt. Einfach
zurücklehnen und auf drücken:

  1. 01

    Kontaktaufnahme

    24-Stunden-Personenbetreuung (PB) GmbH
    Eyerspergring 2
    2700 Wiener Neustadt

    Bürozeiten: Mo-Fr 8:00 – 16:00 Uhr
    Tel.: 0676 / 8700 26490
    Außerhalb der Bürozeiten:
    Service-Hotline: 0676 / 8676

    Mail: office@pflegen.at

  2. 02

    Erstgespräch: persönlich – kostenlos – unverbindlich!

    An dem, bei der Kontaktaufnahme vereinbarten Termin, erfolgt direkt vor Ort bei der zu betreuenden Person ein Erstgespräch mit einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson (DKGP).
    Dieses dient zur Einschätzung der allgemeinen Situation, der Findung und Festlegung eines individuell abgestimmten Betreuungsbedarfs (Anforderungsprofil) und beinhaltet u.a. folgende Themen:

    • erstes persönliches Kennenlernen
    • prinzipieller Ablauf der 24-Stunden-Betreuung
    • Erhebung der Notwendigkeiten und Bedürfnisse
    • gesetzliche und fachliche Rahmenbedingungen für eine 24-Stunden-Betreuung
    • Kosten, Fördermöglichkeiten
    • Informationen allgemein bzgl. BetreuerInnen (u.a. selbständig tätig; Aufgaben/Tätigkeiten, Betreuungs/Turnusdauer)
    • Beratung zu allfälliger Wohnraumanpassung, zu notwenigen Hilfsmitteln
  3. 03

    Auftragserteilung

    Aufgrund des detaillierten Erstgespräches, der Beantwortung aller offenen Fragen und der Festlegung des Betreuungsbedarfes, erhalten wir von Ihnen den Auftrag zur 24-Stundenbetreuung, der mittels Vertrag auch schriftlich erteilt wird.

  4. 04

    Auswahl und Einführung der BetreuerInnen

    Anhand der erhobenen Bedürfnisse der zu betreuenden Person werden innerhalb von fünf bis maximal 10 Werktagen zwei geeignete BetreuerInnen ausgewählt und jeweils ein Vertrag abgeschlossen. Die so vermittelten slowakischen BetreuerInnen wechseln sich bei der Betreuung im 2-Wochen-Turnus, jene aus Rumänien im 3-Wochen-Turnus ab.

    Eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson (DKGP) ist bei der Einführung in die Tätigkeiten vor Ort behilflich (wünschens-, und empfehlenswert unter Einbeziehung von Angehörigen)

  5. 05

    Qualitätsvisiten

    In regelmäßigen Abständen (zwischen sechs und acht Wochen) erfolgen
    Besuche/Visiten durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson (DKGP) zwecks Unterstützung bei Fragen und Problemen oder bedarfsorientierter Beratung. Dadurch sichern und gewährleisten wird kontinuierlich die Qualität unserer Betreuung!

Kurzzeitbetreuung

Für einen begrenzten Zeitraum von 2 bis maximal 4 Wochen besteht ebenfalls die
Möglichkeit der 24-Stundenbetreuung.

Dabei gelten dieselben finanziellen Rahmenbedingungen wie für eine „normale“
Langzeitbetreuung. Im Bedarfsfall kann eine Kurzzeitbetreuung in eine Langzeitbetreuung umgewandelt werden.