Fragen und Antworten

Was versteht man unter einer 24-Stunden-Personenbetreuung?
Die 24-Stunden-Personenbetreuung ist für Menschen ab Pflegegeldstufe 3 da, deren Alltag immer anstrengender wird und bestimmte Tätigkeiten nicht mehr alleine bewältigbar sind – wenn die ständige Anwesenheit einer Betreuungsperson gewünscht und auch notwendig ist!
Sie können weiter in der vertrauten Umgebung, im eigenen Zuhause verbleiben und ein selbstbestimmtes Leben führen! Gleichzeitig erhalten sie aber jene Unterstützung, die sie benötigen – dabei stehen die Erhöhung der Lebensqualität und das Sicherheitsempfinden im Vordergrund:
eine Betreuung, angepasst auf die individuellen Bedürfnisse der zu betreuenden Person!
Kann jeder eine 24 Stunden Betreuung in Anspruch nehmen?
Das Angebot der 24-Stunden-Personenbetreuung ist für alle Menschen mit einem Hilfe- und Unterstützungsbedarf ab der Pflegegeldstufe 3 gedacht und wenn die ständige Anwesenheit einer Betreuungsperson gewünscht und auch notwendig ist!
Für die Inanspruchnahme gelten dabei die Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK). Dabei muss die zu betreuende Person u.a.:
- Anspruch auf Pflegegeld, zumindest der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz bzw. bei einer nachweislichen Demenzerkrankung Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 1 oder 2 und einen ständigen Betreuungsbedarf haben
- das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Die Betreuungsperson muss für die Dauer der Arbeitsperiode in die Hausgemeinschaft der zu betreuenden Person aufgenommen werden (Wohnraum und volle Verpflegung).
Detaillierte Informationen dazu: www.sozialministerium.gv.at
(Broschüre „24-Stunden-Betreuung zu Hause“, Pkt. 3.1, S. 15)
Wieviel kostet eine 24-Stunden-Personenbetreuung?
Die Gesamtkosten für eine 24-Stunden-Personenbetreuung setzen sich individuell zusammen – abhängig vom jeweiligen Betreuungsaufwand und der Anzahl der zu betreuenden Personen. Sie beinhalten im Detail:
- Vermittlungsgebühr pro BetreuerIn
- laufendes Honorar pro BetreuerIn
- laufender Betrag für Verwaltung, Organisation, Versicherung, Qualitätssicherung (= Pauschale in Abhängigkeit von der Anzahl an Betreuungspersonen- und Tagen)
- Fahrtkosten pro BetreuerIn
- Sachaufwand für Unterkunft und Verpflegung für BetreuerIn
- Feiertagszuschlag pro BetreuerIn (100% des vereinbarten Tagsatzes):
01.01.2026, 06.04.2026 (Ostermontag)
24.12.2026, 25.12.2026, 26.12.2026
01.01.2027
Mit unserem Kostenrechner erhalten Sie einen ersten Kostenüberblick:
Die Kosten (z.B. Honorar für die BetreuerInnen, Vermittlungsgebühr) können als “außergewöhnliche Belastung” im Folgejahr der Betreuung steuerlich abgesetzt werden!
Förderungen
Zur Reduzierung der anfallenden Betreuungskosten stellen sowohl Bund als auch einige Bundesländer Förderungen zur Verfügung:
Förderungen des Bundes (Stand Jänner 2025):
- € 800,00 monatlich für zwei selbständig tätige BetreuerInnen
- individuell angepasstes Pflegegeld, je nach festgestelltem Pflegebedarf
Weiterführende Informationen: www.sozialministerium.gv.at
Einige Bundesländer stellen weitere zusätzliche Förderungen für die 24-Stundenbetreuung zur Verfügung. Informationen dazu beim Amt der jeweiligen Landesregierung und/oder: www.oesterreich.gv.at
Gibt es Förderungen für die 24-Stunden-Personenbetreuung?
Unter bestimmten Voraussetzungen fördern sowohl Bund als auch einige Bundesländer die 24-Stunden-Personenbetreuung zwecks Reduzierung der anfallenden Betreuungskosten.
Förderungen des Bundes (Stand Jänner 2025):
- € 800,00 monatlich für zwei selbständig tätige BetreuerInnen
- individuell angepasstes Pflegegeld, je nach festgestelltem Pflegebedarf
Weiterführende Informationen: www.sozialministerium.gv.at
Einige Bundesländer stellen weitere zusätzliche Förderungen für die 24-Stundenbetreuung zur Verfügung. Informationen dazu beim Amt der jeweiligen Landesregierung und/oder: www.oesterreich.gv.at
Gibt es die Möglichkeit einer Kurzzeitbetreuung?
Ja, für einen begrenzten Zeitraum von 2 bis maximal 4 Wochen besteht die Möglichkeit der 24-Stunden-Personenbetreuung = Kurzzeitbetreuung.
Dabei gelten dieselben finanziellen Vorgaben (Kosten) wie für eine „normale“ Langzeitbetreuung.
Im Bedarfsfall kann eine Kurzzeitbetreuung dann auch in eine Langzeitbetreuung umgewandelt werden.
Woher kommen die BetreuerInnen?
Aktuell vermitteln wir selbständig tätige BetreuerInnen aus Rumänien und der Slowakei.
Sprechen die BetreuerInnen Deutsch?
Es ist uns wichtig, dass unsere BetreuerInnen Deutsch sowohl verstehen als auch sprechen, damit sie sich zumindest auf einfachem Niveau verständigen können.
Sind die BetreuerInnen angestellt?
Nein – die BetreuerInnen sind selbständig tätig und müssen einen gültigen Gewerbeschein (inkl. Sozialversicherung) besitzen – wir, die 24-Stunden-Personenbetreuung sind lediglich die vermittelnde Agentur.
Wie lange bleiben die BetreuerInnen vor Ort (bei der zu betreuenden Person)?
Die rumänischen BetreuerInnen wechseln sich bei der Betreuung im 3-Wochen-Turnus ab, jene aus der Slowakei im 2-Wochen-Turnus.
Welche Aufgaben haben die BetreuerInnen?
Laut Gewerbeordnung, dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und unter Einhaltung bestimmter Regelungen des Ärztegesetzes, dürfen die BetreuerInnen die zu betreuende Person(en) unterstützen bei:
- haushaltsnahen Dienstleistungen
(u.a. Zubereitung von Mahlzeiten, Einkäufe und Besorgungen, Reinigungstätigkeiten, Wäscheversorgung, Betreuung von Zimmerpflanzen und eventuell auch von Haustieren) - Hygiene und Körperpflege
(Unterstützung und Hilfestellung) - der Lebensführung
(strukturierter Tagesablauf, Hilfestellung im Alltag) - Gesellschaft leisten
(Konversation führen, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung zu/bei diversen Aktivitäten) - praktischen Vorbereitung auf einen Ortswechsel
(Kofferpacken und Ähnliches).
24-Stunden-Betreuung bedeutet jedoch nicht, 24 Stunden durchgehend aktiv bzw. tätig sein zu müssen, sondern bedeutet auch „nur in der Nähe zu sein, im Bedarfsfall erreichbar zu sein“ für die zu betreuende Person.
BetreuerInnen haben das Recht auf angemessene Freizeit und Pausen! Diese werden individuell mit der zu betreuenden Person vereinbart!
Müssen die BetreuerInnen tatsächlich 24 Stunden jeden Tag „im Einsatz“ sein?
NEIN – 24-Stunden-Betreuung bedeutet nicht, 24 Stunden durchgehend aktiv und tätig sein zu müssen. Es bedeutet auch, „nur in der Nähe zu sein, im Bedarfsfall erreichbar zu sein“ für die zu betreuende Person!
BetreuerInnen haben das Recht und Anspruch auf angemessene Freizeit und Pausen – diese werden individuell mit der zu betreuenden Person vereinbart!
Werden die BetreuerInnen und die Betreuungssituation regelmäßig überprüft?
Ja – in Abständen zwischen sechs und acht Wochen erfolgen Besuche bzw. Visiten durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson (DKGP). Diese sogenannten Qualitätsvisiten finden zur Unterstützung bei Fragen und Problemen oder bedarfsorientierter Beratung statt. Dadurch sichern wird kontinuierlich die Qualität unserer Betreuung!
Kann man die 24-Stunden-Betreuung jederzeit kündigen?
Unter Einhaltung der im Vertrag angegebenen Kündigungsfrist kann dieser jeweils zum Monatsletzten beendet werden.
Was hat die Volkshilfe mit der 24-Stunden-Personenbetreuung zu tun?
Wir als 24-Stunden-Personenbetreuung arbeiten Hand in Hand mit den regionalen Volkshilfen in Österreich zusammen und sind aktuell in folgenden Bundesländern mit unserem Angebot vertreten:
- Wien
- Niederösterreich
- Burgenland
- Oberösterreich
- Salzburg
- Steiermark
- Kärnten
MitarbeiterInnen der jeweiligen regionalen Volkshilfe [(diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen (DKGP)] führen bei der zu betreuenden Person ein Erstgespräch durch, das zur Einschätzung der allgemeinen Situation sowie der Findung und Festlegung eines individuell abgestimmten Betreuungsbedarfs (Anforderungsprofil BetreuerIn) dient.
Weiters sind sie auch bei der Einführung der jeweiligen BetreuerIn in deren Aufgaben vor Ort behilflich (wünschens- und empfehlenswert unter Einbeziehung der Angehörigen).
Nach Betreuungsbeginn führen sie dann in regelmäßigen Abständen Visiten durch, um dadurch die Qualität der 24-Stunden-Personenbetreuung zu sichern.