
Gesamtkosten
Qualität bedeutet Transparenz. Daher nachfolgend eine detaillierte Übersicht ALLER Kosten für unsere 24-Stundenbetreuung!
Kosten 2026 (Umsatzsteuer enthalten)
Pflegestufe 0 bis 4
| TAG | MONAT (30 Tage) |
| € 102,37 | rd. € 3.071,– |
| € 93,– an BetreuerIn | |
| € 9,37 an 24 STU GmbH |
| TAG | MONAT (30 Tage) |
| € 113,37 | rd. € 3.401,– |
| € 104,– an BetreuerIn | |
| € 9,37 an 24 STU GmbH |
(eine Person benötigt Betreuung, eine zweite Person lebt im Haushalt)
| TAG | MONAT (30 Tage) |
| € 123,53 | rd. € 3.706,– |
| € 110,– an BetreuerIn | |
| € 13,53 an 24 STU GmbH |
(beide im Haushalt lebende Personen benötigen Betreuung)
Ab Pflegestufe 5 …
Ab Pflegestufe 5 erhöht sich das laufende Honorar der BetreuerInnen um € 5,- pro Tag.
Erfolgen die Leistungen durch diplomiertes Pflegepersonal, das die Ausbildungsvoraussetzung des jeweiligen Herkunftslandes erfüllt (keine Nostrifizierung in Österreich), dann erhöht sich das laufende Honorar der BetreuerInnen um jeweils € 14,- pro Tag.
Wichtig: Kostenbeispiele ab Jänner 2026
- 01
Einmalige Vermittlungsgebühr an die 24-Stunden-Personenbetreuung
€ 514,80 (pro BetreuerIn für die Bedarfserhebung; Auswahl, Vermittlung und Einführung) - 02
Laufender monatlicher Beitrag als Pauschale für Organisation, Verwaltung, Versicherung, Qualitätssicherung an die 24-Stunden-Personenbetreuung
| für 1 zu betreuende Person | weniger als 20 Tage pro Monat | € 140,50 |
| mehr als 20 Tage pro Monat | € 281,00 | |
| für 2 zu betreuende Personen | weniger als 20 Tage pro Monat | € 203,00 |
| mehr als 20 Tage pro Monat | € 406,00 |
- 03
Monatliches Honorar direkt an die BetreuerInnen
(Das Honorar ist abhängig von der jeweiligen Pflegestufe und der Anzahl der zu
betreuenden Personen) - 04
Fahrtkosten direkt an die BetreuerInnen
Die Kosten für An- und Abreise sind pauschaliert und variieren im Betrag je nach dem Herkunftsland der BetreuerInnen (Rumänien, Slowakei). - 05
Unterkunft und Verpflegung der BetreuerInnen
Gilt als Sachaufwand und wird von der zu betreuenden Person getragen. - 06
Feiertagszuschlag direkt an die BetreuerInnen
Für die Betreuungstätigkeit an jedem der folgenden Tage steht den
BetreuerInnen jeweils ein Betrag in Höhe von 100% des vereinbarten Tagsatzes zu :
01.01.2026, 06.04.2026 (Ostermontag)
24.12.2026, 25.12.2026, 26.12.2026 und 01.01.2027
Die Kosten (z.B. Honorare für die BetreuerInnen, Vermittlungsgebühr) können als
“außergewöhnliche Belastung” im Folgejahr steuerlich abgesetzt werden!
Förderungen
Förderungen des Bundes (Stand Jänner 2025):
- maximal € 800,00 monatlich bei der Beschäftigung von zwei selbständig tätigen
BetreuerInnen - individuell angepasstes Pflegegeld, je nach festgestelltem Pflegebedarf
Einige Bundesländer stellen weitere zusätzliche Förderungen für die 24-
Stundenbetreuung zur Verfügung.
Informationen dazu: beim Amt der jeweiligen Landesregierung oder/und unter
www.sozialministerium.at, www.oesterreich.gv.at