Gesamtkosten

Qualität bedeutet Transparenz. Daher nachfolgend eine detaillierte Übersicht ALLER Kosten für unsere 24-Stundenbetreuung!

Kosten 2026 (Umsatzsteuer enthalten)

TAGMONAT (30 Tage)
€ 102,37rd. € 3.071,–
€ 93,– an BetreuerIn
€ 9,37 an 24 STU GmbH
laufende Kosten bei Betreuung einer Person im Haushalt
TAGMONAT (30 Tage)
€ 113,37rd. € 3.401,–
€ 104,– an BetreuerIn
€ 9,37 an 24 STU GmbH
laufende Kosten bei Betreuung einer Person im 2 Personenhaushalt
(eine Person benötigt Betreuung, eine zweite Person lebt im Haushalt)
TAGMONAT (30 Tage)
€ 123,53rd. € 3.706,–
€ 110,– an BetreuerIn
€ 13,53 an 24 STU GmbH
laufende Kosten bei 2 im Haushalt zu betreuende Personen
(beide im Haushalt lebende Personen benötigen Betreuung)

Ab Pflegestufe 5 erhöht sich das laufende Honorar der BetreuerInnen um € 5,- pro Tag.

Erfolgen die Leistungen durch diplomiertes Pflegepersonal, das die Ausbildungsvoraussetzung des jeweiligen Herkunftslandes erfüllt (keine Nostrifizierung in Österreich), dann erhöht sich das laufende Honorar der BetreuerInnen um jeweils € 14,- pro Tag.

Wichtig: Kostenbeispiele ab Jänner 2026

  1. 01

    Einmalige Vermittlungsgebühr an die 24-Stunden-Personenbetreuung
    € 514,80 (pro BetreuerIn für die Bedarfserhebung; Auswahl, Vermittlung und Einführung)

  2. 02

    Laufender monatlicher Beitrag als Pauschale für Organisation, Verwaltung, Versicherung, Qualitätssicherung an die 24-Stunden-Personenbetreuung

für 1 zu betreuende Personweniger als 20 Tage pro Monat€ 140,50
mehr als 20 Tage pro Monat€ 281,00
für 2 zu betreuende Personenweniger als 20 Tage pro Monat€ 203,00
mehr als 20 Tage pro Monat€ 406,00

  1. 03

    Monatliches Honorar direkt an die BetreuerInnen
    (Das Honorar ist abhängig von der jeweiligen Pflegestufe und der Anzahl der zu
    betreuenden Personen)

  2. 04

    Fahrtkosten direkt an die BetreuerInnen
    Die Kosten für An- und Abreise sind pauschaliert und variieren im Betrag je nach dem Herkunftsland der BetreuerInnen (Rumänien, Slowakei).

  3. 05

    Unterkunft und Verpflegung der BetreuerInnen
    Gilt als Sachaufwand und wird von der zu betreuenden Person getragen.

  4. 06

    Feiertagszuschlag direkt an die BetreuerInnen
    Für die Betreuungstätigkeit an jedem der folgenden Tage steht den
    BetreuerInnen jeweils ein Betrag in Höhe von 100% des vereinbarten Tagsatzes zu :
    01.01.2026, 06.04.2026 (Ostermontag)
    24.12.2026, 25.12.2026, 26.12.2026 und 01.01.2027

Die Kosten (z.B. Honorare für die BetreuerInnen, Vermittlungsgebühr) können als
“außergewöhnliche Belastung” im Folgejahr steuerlich abgesetzt werden!

Förderungen

Förderungen des Bundes (Stand Jänner 2025):

  • maximal € 800,00 monatlich bei der Beschäftigung von zwei selbständig tätigen
    BetreuerInnen
  • individuell angepasstes Pflegegeld, je nach festgestelltem Pflegebedarf

Einige Bundesländer stellen weitere zusätzliche Förderungen für die 24-
Stundenbetreuung zur Verfügung.
Informationen dazu: beim Amt der jeweiligen Landesregierung oder/und unter
www.sozialministerium.at, www.oesterreich.gv.at